| Leitfaden zur Impressumspflicht |
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Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen über das Internet anbieten, erfahren darin, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Damit will das Ministerium auf diesem Gebiet, auf dem oft abgemahnt wird, Rechtssicherheit schaffen. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass der Leitfaden eine rechtliche Beratung nicht ersetzen kann.
Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesministeriums für Justiz |
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Das Bundes-Justizministerium hat einen Leitfaden herausgegeben, der
Betreibern von Internet-Auftritten bei der Gestaltung der Anbieterkennzeichnung
(Impressum) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetz (TMG)
helfen soll.